Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei einer Alleinverdienerehe möglich bei Kompensation
Der vollständige Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann auch bei einer Alleinverdienerehe der ehevertraglichen Wirksamkeitskontrolle standhalten, wenn die wirtschaftlich nachteiligen Folgen dieser Regelung für den belasteten Ehegatten durch die ihm gewährten Kompensationsleistungen wie beispielsweise der Finanzierung einer privaten Kapitalversicherung oder der Übertragung einer Immobilie ausreichend abgemildert werden.
Eine Immobilie gewährleistet dabei für ihren Eigentümer, sei es durch den Vorteil mietfreien Wohnens, sei es durch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, über den Vermögenswert hinaus typischerweise die nachhaltige Erzielung von unterhaltssichernden Alterseinkünften.
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 303 13 vom 29.01.2014
Normen: BGB §§ 134, 138 , 139, 1361 Abs. 4 S. 4, 1360 a Abs. 3, 1614